Bei den Zentralen Prüfungen 10 handelt es sich nicht um Zentrale Abschlussprüfungen („ZAP“), sondern um zentral, d.h. vom Ministerium für Schule und Bildung für alle Schulen einheitlich gestellte, schriftliche Prüfungsarbeiten, die Teil eines Abschlussverfahrens sind.
Anders als bei Abschlussprüfungen müssen sich die Schülerinnen und Schüler bei den ZP10 nicht für die Teilnahme an den schriftlichen Prüfungsarbeiten qualifizieren bzw. ihre Zulassung dafür erwerben, sondern nehmen mit der erfolgreichen Versetzung in die Klasse 10 „automatisch“ daran teil. Dementsprechend müssen hier auch keine Noten festgelegt werden, um zu ermitteln, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler für die schriftlichen Prüfungen „qualifiziert“ hat oder nicht.
Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) wird auf der Grundlage der Prüfungsnote und der Jahresnote (die im Unterricht der Klasse 10 erbrachten Leistungen) und in bestimmten Fällen auch der Note einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ermittelt.
Auch die in den übrigen Fächern ohne zentrale Prüfung erbrachten Leistungen werden bei der Abschlussvergabe berücksichtigt. In den Waldorfschulen und bei einer Externenprüfung ist die Prüfungsnote zugleich die Abschlussnote, wenn keine mündliche Prüfung stattfindet.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/fragen-und-antworten/