Die Internationale Vorbereitungsklasse und somit das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (DaZ/DaF) richtet sich an neu zugewanderten Kinder und Jugendliche bzw. an Geflüchtete und andere Kinder und Jugendliche in vergleichbaren Lebenssituationen.
Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ein zentrales Ziel, damit sie sich am Unterricht möglichst bald und möglichst umfassend beteiligen können. Daher haben die Schülerinnen und Schüler das Recht auf zwei Jahre intensiven Deutschunterricht (DaZ/DaF). In dieser Zeit sind sie außeralbe des Schul-Regelsystems, werden aber sukzessive -je nach Leistungsstand- in den Regelunterricht in Regelklassen integriert.
Gemäß des Erlasses RS-Erlass-13-63-Nr. 3 ist die "Förderung der deutschen Sprache [...] eine Aufgabe aller Fächer,
Bildungsgänge und - soweit möglich - der außerunterrichtlichen Angebote. Dabei wird die Vielfalt der Sprachen der zugewanderten Schülerinnen und Schüler didaktisch einbezogen. [...] Es ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern, auch neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern Grundlagen der Orientierung im Alltagsleben in Deutschland und die Bildungs- und Erziehungsziele nach § 2 Schulgesetz (SchuIG) zu vermitteln."
Der Deutschunterricht und die Beurteilung der Deutschkenntnisse orientieren sich an den Grundlagen und Sprachniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).